Freitag, 14. Mai 2010

Garzón darf vorläufig nicht mehr untersuchen

Das Selbstverwaltungsorgan der spanischen Justiz (CGPJ) hat den Richter beim obersten Strafgericht, Baltasar Garzón, nach Anklageerhebung durch den Richter Varela wegen Rechtsbeugung, vorläufig von seiner Amtsführung suspendiert. Heute Nachmittag soll zudem entschieden werden, ob Garzón eine Abordnung an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wahrnehmen darf.

Siehe auch Blogbeitrag: Die spanische Justiz unfähig vor den Scherben der Vergangenheit
14/5/2010 13:56 El Periódico
El CGPJ suspende a Garzón de sus funciones

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