Internationale Paare werden im Scheidungsfall bald gemeinsam entscheiden können, welches Landesrecht im Scheidungsverfahren zum Tragen kommt. Dies sehen neue EU-Bestimmungen vor, die am 15.Dezember vom Europaparlament verabschiedet wurden. Die Justizminister der EU haben den Bestimmungen bereits am 3. Dezember zugestimmt. Die neuen Bestimmungen würden es beispielsweise einem deutsch-spanischen Paar mit Wohnsitz in Frankreich ermöglichen, sich für das Scheidungsverfahren entweder auf spanisches, deutsches oder französisches Recht zu einigen.
Europaparlament, Scheidungsverfahren
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