Die spanische Regierung plant in einem neuen Gesetz die Möglichkeit, dass Gemeinden die Aufnahme von neu Zugezogenen in das Melderegister wegen "Unbewohnbarkeit (inhabitabilidad)" ablehnen können. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Zahl der gemeldeten Bürger begrenzt werden kann im Verhältnis zur Grösse der Wohnungen. Damit sollen Betügereien verhindert werden und nur soviele Personen für eine Wohnung registriert werden, die man innerhalb der Wohnung unterbringen kann. Die Regelung soll nicht nur gegen Einwanderer angewendet werden.
27/01/2010 El Pais
El Gobierno permitirá denegar el padrón por "inhabitabilidad"
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